Abrechnung über die Krankenkasse
Die kantonale Praxisbewilligung und meine Zulassung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erlauben seit dem 1.7.2022 eine Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkassen. Dazu benötigen Sie vorgängig eine Anordnung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin.
Die Therapiedauer ist stark von der Art der Problematik und den Ressourcen der KlientInnen abhängig. Häufig dauern meine Therapien zwischen 10 und 20 Sitzungen.
Abrechnung über die Unfallversicherung
Die Unfallversicherungen übernehmen die gesamten Kosten, wenn psychische Belastungen als Folge eines Unfalls auftreten.
Abrechnung über die Opferhilfe
Bestehen psychische Probleme nach einem Gewalterlebnis, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Opferhilfe übernommen werden.
Schulisch indizierte Psychotherapie
Für Jugendliche im Kanton Zürich gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Schulgemeinde, wenn diese durch die Schulleitung resp. die Schulbehörde bewilligt wird.
Abrechnung privat
Einzelsitzung CHF 160.- / 50 Min.
Paarberatung oder Familiensitzung: CHF 220.- / 60 Min.
Die Konsultationen sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Andernfalls wird der Termin verrechnet. Leistungen in Abwesenheit wie das Verfassen von Berichten, Telefonate und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand verrechnet.
Nehmen Sie bitte kostenlos und unverbindlich mit mir Kontakt auf.
Ich unterstehe der Schweigepflicht. Alles, was in der psychologischen Beratung oder Therapie berichtet wird, ist vertraulich. Als Psychotherapeut bin ich den ethischen Richtlinien der FSP verpflichtet.